Hieronymus Schultz (Sculteti). 1507–1521

  • Schäffer, H. R„ Kurtze Einleitung in die Kirchen- u. Reformations-Histolie der Stadt Brandenburg (Brandenburg 1740) 61-63.
  • Spieker, Chr. W., Gesch. d. Einführung d. Reformation in die Mark Brandenburg (Berlin 1839) 52-56.
  • Wernicke, E., Luther u. der Bischof v. Brandenburg (Brand. 1870).
    Schimmelpfennig, Hieronymus Scultetus, Bischof v. Brand. in Allg. deutsch. Biogr. XII
    (1880) 390-391.
  • Kalkoff, P., Die Beziehungen der Hohenzollern zur Kurie unter dem Einfluß der lutherischen Frage (Qu. u. Forsch. aus ital. Arch. u. Bibl. IX [1906] 98 ff., 124 ff.).

Vor seiner Wahl Domherr von Brandenburg s. S. 144. Unmittelbar nach dem Tode Bischof Joachims von Bredow wird H. als kurfürstlicher Rat auf Wunsch des Landesherrn vom Kapitel durch scrutinium zum Bischof gewählt (Priebatsch, Pol. Corr. Albrecht Achill. III 281 Nr. 982, A VIII 466 Nr. 509); urkundlich als Elekt zuerst 1507 Juli 19 (S. B. 138), als Bischof 1507 Juli 30 ( Ind. chron. 141), vom Papst bestätigt erst 1507 Okt. 6 (A VIII 465 Nr_ 511).
H. führt zunächst die Umwandlung des Domkapitels in ein weltliches Stift durch, die am 16. Dez. 1507 beendet ist (A VIII 466, MGH. SS. XXV 481). In der ersten Hälfte seines Episkopats bedeutende Streitigkeiten mit Rat und Geistlichkeit der Stadt Wittenberg, die über das Jahr 1516 hinaus­ dauern und in ursächlichem Zusammenhang mit der späteren Reformation stehen (Vignoles‘ Regesten im Ind. chron. nach dem verlorenen Mscr. Wittenbergense des Domarchivs, dazu Sächs.-Ernest. Ges.-Arch. Weimar, Reg. B 1106 und Reg. Hh 1647, auch Vat. Arch. Regg. Lat. 1283 f. 337 ff.). Dieser zunächst indifferent gegenüberstehend wird er später zu einem heftigen Gegner der neuen Lehre.
1518 Febr. 8 leistet H. dem Erzbischof von Magdeburg den Obödienzeid des Suffraganen (St. A. Magdeburg, Rep. A I 94). 1519 ist der Bischof als Abgesandter des Kurfürsten in Sachen der Wahl Franz‘ I. zum röm. Kaiser politisch tätig, auch bei der Kaiserwahl in Frankfurt Juni 1519 ist er zugegen (Deutsche Reichstagsakt. j. R. I 765). Am 22. Okt. 1520 vertritt er den Kurfürsten bei den Feierlichkeiten der Krönung Karls V. in Aachen. Im April folgenden Jahres ist er bei den Verhandlungen des Wormser Reichstages anwesend und unterzeichnet in der Luther-Angelegenheit den Abschied vom 26. Mai (ebd. II 93, 561 ff., 741). Über eine diplomatische Mission nach Dänemark ist weiter nichts als die Tatsache der Entsendung bekannt (G. St. A. Rep. 57, 1).
Während seines Aufenthaltes in Worms ist seine Provision mit dem Bistum Havelberg erfolgt (Über die schwierigen Verhandlungen zwischen Kurfürst und Kurie s. das urkundliche Material in Qu. u. Forsch. IX 124-134.). Nach dem Tod des am 10.Aug. 1520 gestorbenen Havelberger Bischofs Johannes von Schlabrendorff hatte das Domkapitel dem landesherrlichen Nominationsrecht zum Trotz Georg von Blumenthal zum Bischof gewählt, während der kurfürstliche Kandidat Hieronymus Schultz nur das abweichende Votum zweier Domherren auf sich vereinigen konnte. Kurfürst Joachim war jedoch entschlossen, seinen Willen dem opponierenden Kapitel gegenüber durchzusetzen. Dem Brandenburger kam das Interesse Roms, ihn bei der katholischen Fahne zu halten, zustatten. Man bestimmte den in Rom weilenden Elekten gegen die Zusicherung einer Pension und Wahrung seines Rechtes für den nächsten Fall der Erledigung des Bistums zum Verzicht. Dann wurde am 12. April Hieronymus Schultz mit dem Bistum Havelberg providiert unter Dispens zur Beibehaltung der alten Diözese. Jedoch war die finanzielle Belastung durch die dem zurückgetretenen Prätendenten zu zahlende Pension, sowie die Bestellung des Koadjutors nicht im Sinne der Brandenburger. Kurfürst Joachim rief die Vermittlung des Kaisers an, und dieser bat am 26. Apr. Papst Leo X., gegen Verzicht des Bischofs Hieronymus auf das Bistum Brandenburg zugunsten eines vom Kurfürsten zu designierenden Kandidaten die dem früheren Havelberger Elekten v. Blumenthal zugestandene Reservation von pensio und coadiutoria gegen anderweitige Entschädigung zu kassieren. Der kaiserlichen Verwendung ist seitens der Kurie entsprochen worden. Das Bistum Brandenburg wurde durch die päpstliche Provision vom 17. Mai für Dietrich v. Hardenberg neu besetzt.

Schultz wurde am 9. Aug. 1521 von Kurfürst Joachim persönlich in sein neues Bistum eingeführt dem protestierenden Domkapitel zum Trotz (s. Wernicke, Luther und der Bischof von Brandenburg, Excurs II). Kurz vor seinem Tode erhielt er in der Person des Dompropstes von Brandenburg Busso von Alvensleben einen Koadjutor s. S. 119. † zu Wittstock 1522 Okt. 29, ebendaselbst; ein Bildnis des Bischofs in der Kirche zu Wittstock war bereits im Anfang des 18. Jh. verschwunden (v. Ludewig, Reliquiae mscriptorum VIII 338, anno 1727, vgl. dazu G. St. A. Pr. Br. Rep. 10Domst. Havelberg II Nr. 10 f. 133).
H. war ein gelehrter und historisch interessierter Mann. 1516 ließ er durch Melchior Lothar in Leipzig eine neue Ausgabe des Meß­uches nach der Ordnung der Brandenburger Kirche drucken (Küster, Bibliotheca Brand. 116), neue Auflage 1518 (davon ein Exemplar in der Bibliothek der St. Godehardkirche, darin ein Holzschnitt mit dem Wappen des Bischofs: im 1. und 4. Quartier die Brandenb. Schlüssel, im 2. und 3. Quartier das Familienwappen, ein geteilter Schild, oben ein nach rechts laufendes Einhorn, unten eine Raubvogelklaue). Über des Bischofs oratorische Begabung und angebliche Trunksucht s. Angelus, Ann. March. 268, Lentz, Dipl. Stiftshist. 60, Gercken, Stiftshist. 267.

Siegel: 1. rund, rotes Wachs, in reich verziertem Siegelfelde unter Turnierhelm der Wappenschild mit Quartieren wie oben, als Schildhalter rechts Petrus, links Paulus.Umschrift auf gewundenem Spruchband: S – HIE – S – BRAN – ECCLE – EPISCO.

2. rund, rotes Wachs, im Siegelfelde die Stiftsheiligen unter gotischem Gebälk, zu Füßen der Figuren der Wappenschild. Umschrift: S † HIERONIMI † EPISCOPI † ECLESIE † BRANDENBVRGENSIS (Abb. in Kunstdenkm. II 3 Tafel VI Nr. 7 und S. XXXV Abb. XXVI).

3. Ringsiegel abgebildet bei Voßberg, Siegel d. Mark Brand. II B 5 Nr. 3.
In: Abb, Gustav /Wentz, Gottfried, Das Bistum Brandenburg 1 (Germania Sacra A. F. Abt. 1), Berlin 1929, S. 52.

Detailinformationen im Digitalen Personenregister der Germania Sacra: „Hieronymus Schultz“ (GSN: 063-00774-001), in: Germania Sacra, http://personendatenbank.germania-sacra.de/index/gsn/063-00774-001 (Abgerufen: 05.05.2015).

 

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